Betriebsveranstaltung: (Vorerst) keine Anhebung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten der Freigrenze von 110 EUR weiterhin in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Eine Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung sieht der Bundesfinanzhof nicht als seine Aufgabe an. Mehr zum Thema 'Betriebsveranstaltung'...Mehr zum Thema 'Freigrenze'...Mehr zum Thema 'Arbeitslohn'...Mehr zum Thema 'Sachzuwendung'...
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