Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit für Betriebsrente ist rechtens
Anspruch auf Betriebsrente besteht nur, wenn noch 15 Jahren Betriebzugehörigkeit bis zum Rentenalter zurückgelegt werden können. Eine solche Regelung ist rechtens, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Mehr zum Thema 'bAV'...Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersversorgung'...Mehr zum Thema 'Altersversorgung'...
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