Baurecht: Reparatur aus Kulanz schriftlich bestätigen
Repariert ein Handwerker einen Baumangel aus Kulanz und schließt er schriftlich den Anspruch auf Nachbesserung aus, hat der Bauherr bei weiteren Mängeln kein Recht auf die Beseitigung. Mehr zum Thema 'Reparatur'...Mehr zum Thema 'Nachbesserung'...Mehr zum Thema 'Kulanz'...Mehr zum Thema 'Verjährungsfrist'...Mehr zum Thema 'Beseitigung von Mängel'...Mehr zum Thema 'Mangel'...
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