Ausnahmen von der Bestattungspflicht : Pflicht zur Totenfürsorge
Wenn ein Elternteil stirbt und ein überlebender Ehegatte nicht vorhanden ist, sind die Kinder zur Übernahme der Bestattung verpflichtet. Fraglich ist, ob diese Pflicht auch bei völlig gestörten oder zerrissenen Familienbanden besteht. Mehr zum Thema 'Fürsorge'...Mehr zum Thema 'Tod'...Mehr zum Thema 'Teleologische Reduktion'...
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