Aktuelles Urteil: Maklerprovision ist bei Kauf zu zahlen
Eine Maklerprovision kann nach Abschluss des Kaufvertrages auch dann anfallen, wenn keine Vermittlungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Es genügt, wenn sich die Provision aus einer Zeitungsanzeige, einem Internetportal oder einem Exposé ergibt und Kaufinteressenten daraufhin die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen.
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