AG München: Umfallen eines Bauzaunes begründet Anscheinsbeweis für unzureichende Sicherung
Ein ordnungsgemäß gesicherter Bauzaun muss sämtlichen Witterungsbedingungen, auch Windböen, standhalten. Dies stellt das Münchener Amtsgericht klar. Allein schon das Umfallen des Zaunes begründe einen Anscheinsbeweis für eine unzureichende Sicherung (Urteil vom 26.04.2012, Az.: 244 C 23760/11, rechtskräftig).
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