04. 02. 2013 - Steuerliche Entlastungen können in Kraft treten
(ac) Der Bundesrat hat den Weg für wichtige Steuerrechtsänderungen frei gemacht. Dazu gehört unter anderem die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages. Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben: Ab dem 01.01.2013 wird er rückwirkend um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14% bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag führe nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums (BFM) zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer spürbaren Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.W
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