01. 02. 2013 - Grunderwerbsteuer: Verfassungsbeschwerde …

Anzeige

01. 02. 2013 - Grunderwerbsteuer: Verfassungsbeschwerde gegen Doppelbesteuerung beim Hausbau

   (ac) Die Rechtsanwaltskanzlei Gerloff & Schültge/Bremen hat Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zum einheitlichen Erwerbsgegenstand eingelegt, weil der II. Senat des BFH trotz rechtlicher Divergenzen mit dem V. Senat die Entscheidung nicht dem Großen Senat des höchsten deutschen Finanzgerichtes vorgelegt habe. Rechtsanwalt Arne Schültge sieht das Grundrecht seiner Mandanten nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Gebot des gesetzlichen Richters) verletzt. Das berichtet der bei ′markt intern′ in Düsseldorf erscheinende Brancheninformationsdienst ′immobilien intern.Demnach ist folgender Hintergrund gegeben: Ein Bauherr kauft ein Grundstück und bebaut es erst anschließend. Trotzdem berechnen die Finanzämter die Grunderwerbsteuer so, als hätte er ein bereits bebautes Grundstück gekauft, falls sie Kauf und Bau als „einheitlichen Vorgang“ werten. Im Streitfall wurden Bauleistung und Bauland von zwei unterschiedlichen Vertragspartnern angeboten. Beide Unternehmen stellten sich am Markt aber unter einem gemeinsamem Logo als „starkes Team“ vor. Das genügte dem II. Senat Bundesfinanzhof für die Annahme eines sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Kaufvertrag und dem 14 Tage später geschlossenen Bauvertrag (BFH-Urteil vom 27.09.2011, Az. II R 7/12).Allerdings liegt zwischen dem II. Senat und dem V. Senat des BFH eine unterschiedliche Einschätzung in dieser Rechtsfrage vor, weshalb nach Einschätzung der Beschwerdeführer der sogenannte Große Senat des BFH hätte entscheiden müssen. Mit dieser Entscheidung am Großen Senat des BFH vorbei ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Arne Schültge das Grundrecht seiner Mandanten nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Gebot des gesetzlichen Richters) verletzt. Dazu heißt es in der Verfassungsbeschwerde: „Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist ein Ermessen, ob eine Sache dem Großen Senat vorgelegt wird, restriktiv auszulegen. Insbesondere in Fällen, in denen wie vorliegend erhebliche Zweifel von Seiten der Rechtsprechung, Finanzverwaltung und aus der Wissenschaft erhoben werden, ist das Ermessen des Gerichts stark eingeschränkt. Im Rahmen einer entsprechend eingeschränkten Abwägung muss der Entscheidungsspielraum des Senats zur Wahrung einer einheitlichen Steuerordnung und zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Besteuerung für den Bürger so weit reduziert werden, dass hier eine Vorlage auch gemäß § 11 Abs. 4 FGO hätte erfolgen müssen.“immobilien intern-Chefredakteur Michael Niermann rät: „Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht an formalen Klippen scheitern lässt, sondern sich in der Sache dazu äußert. Bis zu dieser Entscheidung sollten Betroffene in gleichgelagerten Fällen Einspruch einlegen und unter Hinweis auf § 363 Abs. 2 AO Ruhen des Verfahrens beantragen.“

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Kundenzeitung

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
12.11.2024

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
09.12.2024

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
18.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
19.02.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Reaktion des AfW auf das Ende der Ampel-Koalition in Berlin
07.11.2024

Die Entwicklungen der letzten Tage unterstreichen die politischen Herausforderungen, vor denen Deutschland aktuell steht. …

EDV / Technik
Kooperation der Softwarehäuser EUFINA und Mr-Money gestartet!
07.11.2024

Im Oktober 2024 haben die Softwarehäuser EUFINA und Mr-Money eine strategische Kooperation begonnen. Durch …

Versicherungen
Nicht von der Preisdebatte ablenken lassen: Kfz-Rating 2024 von Franke und Bornberg setzt auf Qualität
07.11.2024

Franke und Bornberg analysiert die Versicherungsbedingungen von 79 Gesellschaften. Insgesamt 367 Kfz-Tarife wurden detailliert …