Vorformulierte Klauseln im Arbeitsvertrag bergen Risiken für den Arbeitgeber
(Bonn, den 28.01.2013) Enthalten Arbeitsverträge vorformulierte Klauseln, können diese auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) überprüft werden. Mittlerweile haben die Gerichte herausgearbeitet, was der Gesetzgeber vor rund zehn Jahren offen gelassen...
Weiterlesen auf: PresseAnzeiger.de