Urteil zum Öffentlichen Dienst - Feiertage gelten für Schichtarbeiter als Werktage
Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst müssen sich für Feiertage, die in ihre Schicht fallen und die sie frei haben wollen, Urlaub nehmen. Diese Praxis hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt.
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