Urteil - Vorvertragliche Anzeigepflicht: Wenn der Versicherungsmakler die Gesundheitsfragen stellt
Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung sind wahrheitsgemäß zu beantworten - sonst kann das den Versicherungsschutz kosten. Rechtliche Grundlage ist die vorvertragliche Anzeigepflicht, wie sie in §19 VVG definiert ist. Stellt ein Versicherungsmakler die Gesundheitsfragen, muss für den Versicherungsnehmer deutlich werden, welche Gesundheitsfrage von welchem Versicherer stammt, urteilte aktuell das Landesgericht Dortmund (2.1.2013, Az. 2 O weiterlesen
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