Urteil - Tablet-Unterschrift für einen Kreditvertrag ist ungültig
Ein nur auf dem Touchscreen eines Tablet-Computers unterzeichneter Darlehensvertrag ist mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nichtig. Dies gilt selbst dann, wenn er anschließend auf Papier ausgedruckt wurde. Auf diesen Tatbestand macht nun die „Deutsche Anwaltshotline“ aufmerksam. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de