Unfall auf Schnee und Eis - Das Finanzamt zahlt bei Crash auf der Dienstfahrt
Wer bei winterlichen Verhältnissen einen Crash baut und den Schaden nicht von der Versicherung ersetzt bekommt, kann das Finanzamt an den Reparaturkosten beteiligen. Voraussetzung: Das Malheur passierte auf einer Dienstfahrt. Von FOCUS-Online-Autorin Berrit Gräber
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