Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht: Wer sich aufs Glatteis begibt, ist selbst schuld
Wer einen vereisten Fußweg wählt, obwohl er weiß, dass er einen anderen, geräumten Weg benutzen kann, muss das Risiko alleine tragen. Das hat das Amtsgericht München bestätigt.
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