Keine Krankenversicherungspflicht bei Verkauf der Direktversicherung?
Die Frage, wann eine Leistung aus einer Direktversicherung krankenversicherungspflichtig wird, beschäftigt immer wieder die Sozialgerichte. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG BW, 27.01.2012 - L 4 KR 3659/10) hatte einen Fall zu entscheiden, bei der die Arbeitnehmerin vor Ablauf der Direktversicherung diese an einen Dritten verkauft hatte. Bei der Auszahlung der Direktversicherung erfolgte eine Meldung der "Betriebsrentenzahlung" an die zuständige Krankenkasse, die daraufhin einen Beitragsbescheid erliess. Dies focht die ehemalige Arbeitnehmerin an, weil ihr aufgrund des Verkaufs gar kein Versorgungsbezug zugeflossen war.
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