Kein Nutzungsausfall für Motorrad bei vorhandenem Pkw
Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich ein vermögenswertes Gut, sodass eine vorübergehende Entziehung des Fahrzeuges einen Vermögenschaden darstellen kann. Ein darauf gestützter Schadenersatzanspruch kommt auch in Betracht, wenn ein Motorrad bei einem Unfall beschädigt worden ist. Voraussetzung ist aber, dass der Geschädigte das Fahrzeug für seine alltägliche Lebensführung wirklich benötigt hätte.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de