Höchstrichterliches Urteil zum Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz ist nur auf Betriebe anzuwenden, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob dazu auch Leiharbeitnehmer gehören. mehr ...
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