Gläubigerbenachteiligung und bAV in der Insolvenz
Der Bundesgerichtshof (BGH, 12.01.2012 - IX ZR 95/11) hatte sich damit zu befassen, ob und wann Beiträge an die Direktversicherung zugunsten eines Geschäftsführers, die kurz vor der Insolvenz geleistet wurden, angefochten und zur Masse gezogen werden können. Der Insolvenzverwalter argumentierte, dass die Insolvenz vom Geschäftsführer schon ca. ein Jahr vor dem Eintritt der Insolvenz erkennbar war und das die seit diesem Zeitpunkt vorgenommenen Beitragszahlungen eine Gläubigerbenachteiligung darstellten.
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