Geld zurück für das P-Konto
Der vzbv hat geprüft, wie Banken und Sparkassen die neue Rechtsprechung zum Pfändungsschutzkonto umsetzen21.01.2013 - 31 von 46 Banken und Sparkassen zahlen ihren Kunden unzulässige Kontogebühren zurück, die sie anlässlich der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erhoben haben. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter Kreditinstituten, die in der Vergangenheit bereits abgemahnt wurden. ... mehr
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