Floskeln statt Fakten? BGH erlaubt pauschale Aussagen bei Klagen gegen Anlagevermittler
Wie genau muss ein Anleger die Einzelheiten eines Beratungsgesprächs beschreiben, um seinem Berater eine Falschberatung nachzuweisen? Muss er die genauen Formulierungen wiedergeben oder reicht es, wenn er sich nur an den Inhalt erinnern kann? Diese Frage klärt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuellen Entscheidung.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT.COM