Einsatz in vier Wänden: Vom TV-Gewinner zum Steuer-Verlierer
Berliner Finanzämter haben Teilnehmer der RTL-Sendung „Einsatz in vier Wänden“ aufgefordert, Steuern nachzuzahlen. Für die Renovierungsarbeiten, die ihnen durch die Sendung im Jahr 2007 zugutegekommen sind, verlangen die Ämter Beträge im fünf-bis sechsstelligen Bereich. In der Show mit Moderatorin Tine Wittler wird sozial schwachen Familien die Wohnung renoviert und dekoriert. test.de erklärt, wie Gewinne steuerlich behandelt werden.
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