D&O-Versicherung: Klauselkontrolle durch BGH
Zunehmend gelangen Klauseltexte aus der D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter) auf den Prüfstand der Gerichte. So geschah es auch mit der folgenden - nicht unüblichen - Klausel aus einer D&O-Versicherung.
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