Bundesarbeitsgericht dämmt Flucht aus der Anpassung von Betriebsrenten weiter ein
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem neueren Urteil (BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10) mit der Frage zu befassen, was bei Versorgungsordnungen zulässig ist und was nicht. Wie so häufig, entzündete sich der Streit um eine Veränderung der Regelung zur Anhebung von laufenden Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG.
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