BGH-Urteil: Erben haften nicht immer für Mietschulden
Ein Vermieter klagte bei einer Erbin auf die Zahlung von Mietschulden. Doch er darf nur die Kaution behalten, urteilt der BGH. In diesem Fall müssen die Mietschulden nicht zurückgezahlt werden.
Weiterlesen auf: WELT Online