Beitragspflicht von Kapitalleistung aus abgetretener Direktversicherung
Die Kette von Urteilen zur Verbeitragung von Leistungen aus Direktversicherungen reißt nicht ab. Nun hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, 29.07.2010 - L 16 KR 335/10) darüber zu entscheiden, ob auch eine Kapitalleistung aus einer abgetretenen Direktversicherung beitragspflichtig ist.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de