Anwaltskosten bei Urheberrechtsverletzung nur bedingt erstattungsfähig
Wer als kreativer Dienstleister Fotos im Internet veröffentlicht, stellt mitunter fest, dass diese unerlaubt von Dritten verwendet werden. Spricht der Rechteinhaber eine Abmahnung aus und nimmt dazu die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch, werden ihm diese Kosten aber nicht zwingend erstattet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig urteilte. Denn wer aus früheren Fällen bereits weiß, wie Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden, könne die Unterlassung auch ohne anwaltliche Hilfe erreichen.
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