Urteil: Versicherungsklauseln der Signal Iduna sind unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln der Signal Iduna zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind. Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT.COM