Urteil bestätigt: Tchibo darf keine Versicherungen verkaufen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Handelskette Tchibo muss sich künftig auf den Verkauf von Kaffee, Haushaltsgegenständen und ähnlichem beschränken und darf keine Versicherungen mehr vermitteln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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