Ratenzahlung bei Versicherungsverträgen keine Kreditgewährung
Das OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12 hat mit seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung einer unterjährigen Ratenzahlung bei Versicherungsverträgen - auch unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben - keine Kreditgewährung im Sinne des Verbraucherkreditrechts darstellt.
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