Bundesarbeitsgericht straft Bundesrecht ab: Rechte von Hinterbliebenen eingetragener Lebenspartner gestärkt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG), das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten in mehreren Urteilen entschieden, dass eingetragenen Lebenspartnern die gleiche Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren ist, wie Ehepartnern. Nun hatte das BAG, 11. 12.2012 - 3 AZR 684/10 wieder zu entscheiden, ob dem Hinterbliebenen aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die gleiche Hinterbliebenenversorgung wie einem Verheirateten zusteht und ab welchem Zeitpunkt.
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