BMF erkennt Nur-Pensionszusagen bei Entgeltumwandlung endlich an
Nachdem das BFH in nunmehr zwei Urteilen (28.04.2010 und 09.11.2005) eine sog. Nur-Pension, bei der anstelle eines Gehaltes nur eine Betriebsrente gewährt wird, in Form einer Entgeltumwandlung steuerlich anerkannt hatte, hatte das BMF zunächst mit Schreiben vom 16.06.2008 eine Rückstellungsbildung nach § 6a EStG im Falle von Entgeltumwandlungen ausgeschlossen. Nach dem neuerlichen Urteil des BFH schließt sich nun das BMF dieser Rechtsprechung an.
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