Baurisikoausschluss bei missglückter Immobilienkapitalanlage
Unterbreitet ein geschlossener Immobilienfond sowohl der Grundstücksverwaltungsgesellschaft als auch allen Gesellschaften einer GbR ein Angebot auf Erwerb des Eigentums, greift bei Rechtsstreitigkeiten nach einem Urteil des LG Magdeburg, 12.04.2012 - 1 S 227/11 der Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung ein. Ob es tatsächlich zur Eintragung kommt, ist hierbei unerheblich.
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