Auto-Verkauf: Privatleute dürfen nicht Schummeln
Auch Privatleute müssen zu ihrem Wort stehen. Wer sein Auto trotz Schäden als „Unfallfrei“ verkauft, haftet für seine Lüge. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Weiterlesen auf: Handelsblatt