Abgrenzung von Betriebs- und Unfallschäden in der Vollkaskoversicherung
Ob ein in der Kfz-Vollkaskoversicherung gedeckter Unfallschaden oder ein nicht versicherter Betriebsschaden vorliegt, ist oftmals umstritten. Das LG Bochum, 29.06.2012 - I- 4 O 477/11 hat einige Kriterien für die Beurteilung herausgestellt, wobei im konkreten Fall durch das Überfahren einer Fräskante sämtliche Reifen des Fahrzeuges mit Felgen beschädigt worden waren.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de