Zum Anspruch auf Unternehmergewinn bei Kfz-Unfällen
Wer selbst ein Autohaus betreibt, in dem fremde Fahrzeuge repariert werden, dem ist die Reparatur eines eigenen, bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuges zu Selbstkosten (also ohne Aufschlag des Unternehmergewinnes) nur dann zuzumuten, wenn er in der fraglichen Zeit nicht in der Lage war, die Instandsetzungskapazität seines Betriebes anderweitig gewinnbringend einzusetzen.
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