Wenn Pensionskasse Leistungen kürzt, muss der Arbeitgeber die Kürzungen ausgleichen
Eine böse Überraschung erleben mitunter Betriebsrentner: Pensionskassen dürfen grundsätzlich – soweit die Satzung dies vorsieht – ihre Leistungen kürzen, wenn ihre finanziellen Mittel nicht für die vollen Leistungen ausreichen.…
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