Verkehrsrecht: Vorsicht beim Parken in Schulnähe
Wer trotz eines absoluten Halteverbots in der Nähe einer Schule parkt, muss damit rechnen, dass er abgeschleppt wird. Eine solche Maßnahme ist aus Gründen der Schulwegsicherung gerechtfertigt.
Weiterlesen auf: WELT Online