Verkehrsrecht: Reparatur mit Gebrauchtteilen zulässig

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Verkehrsrecht: Reparatur mit Gebrauchtteilen zulässig

Die Reparatur des eigenen Fahrzeugs darf ausnahmsweise bis zu 30 Prozent mehr kosten als die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzwagens. Dabei sind nicht ausschließlich nur Neuteile zu verbauen.

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