Unfallversicherung - Kein Versicherungsschutz nach Schwindelanfall
Unglücksfälle, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ausgelöst werden, fallen laut Allgemeinen Bedingungen für Unfall-Versicherungen in der Regel nicht unter den privaten Versicherungsschutz. Das OLG Düsseldorf bekräftigte, dass die Versicherung in einem solchen Fall leistungsfrei bleibt (Az. I-4 U 218/11).weiterlesen
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