Rechtsschutzversicherung: Kein Ausschluss für Ausgleichsansprüche von Geschiedenen
Die Verteidigung gegen Ausgleichsansprüche des geschiedenen Ehegatten zählt nach einem Beschluss des LG Bremen, 14.06.2012 - 6 T 294/12 auch dann nicht zu den nach § 3 Abs.2 g ARB 08 ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten, wenn die Ansprüche in einem familiengerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
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