Rechtsprechung zum groben Verschulden des Spediteurs
Häufig haben sich Gerichte mit der Frage zu befassen, ob sich ein Frachtführer/Spediteur gemäß § 435 Handelsgesetzbuch (HGB) entlasten kann, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
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