OLG München: Eine E-Mail, die zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, kann bereits Spam sein
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 27.09.2012 (29 U 1682/12) entschieden, dass auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im sog. Double-opt-in-Verfahren aufgefordert wird, als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fällt. Beim Double-opt-in-Verfahren...
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