Mietminderung wegen Flecken auf dem Parkett?
(verpd) Rein optische Beeinträchtigungen wie zum Beispiel die Verfärbung des Parketts durch Kondenswasser rechtfertigen keine Mietminderung. Das hat das Amtsgericht München mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 474 C 2793/12).…
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag