Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Eigenbedarfskündigung nicht immer …

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Eigenbedarfskündigung nicht immer möglich

Ein Vermieter kann nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er bereits bei Abschluss des Mietvertrags mit einem eigenen Bedarf innerhalb der darauffolgenden fünf Jahre rechnen musste.

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