Mehr Invaliditätsrente für GGFs
Nach einem älteren Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, 28.01.2004 - I R 21/03) kam es immer wieder zu Unsicherheiten, ob die Invaliditätsrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) über dem Niveau einer Invaliditätsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen darf. In der Entscheidung aus 2004 ging es um einen Fall, in dem die Pensionszusage an den GGF den Wert einer fehlenden Rentenleistung ersetzen sollte. Da hier explizit auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung Bezug genommen wurde, hatte der BFH die Invaliditätsrente entsprechend gedeckelt.
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