Haftung für illegalen Dateitausch: Eltern aus …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Haftung für illegalen Dateitausch: Eltern aus dem Schneider

Klare Nieder­lage für die Musik­industrie: Eltern müssen ihre Kinder nicht beim Surfen kontrollieren. Sie haften nur auf Schaden­ersatz, wenn sie Hinweise auf Beteiligung am illegalen Dateitausch („Filesharing“) hatten und trotzdem nichts unternommen haben. Das hat der Bundes­gerichts­hof heute entscheiden. test.de erklärt die Rechts­lage.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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