Haftung für illegalen Dateitausch: Eltern aus dem Schneider
Klare Niederlage für die Musikindustrie: Eltern müssen ihre Kinder nicht beim Surfen kontrollieren. Sie haften nur auf Schadenersatz, wenn sie Hinweise auf Beteiligung am illegalen Dateitausch („Filesharing“) hatten und trotzdem nichts unternommen haben. Das hat der Bundesgerichtshof heute entscheiden. test.de erklärt die Rechtslage.
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