Gilt Endalter 62 auch bei Pensionszusagen an den GGF?
Während für alle Arbeitnehmer die Untergrenze für die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung wegen Alters auf 62 hinaufgesetzt wurde, gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) nach dem Willen der Finanzverwaltung immer noch das Alter 60 als feste Grenze in bestimmten Sachverhalten.
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