Gartengrill gestohlen - Kein Fall für die Hausratversicherung
EIn Grill ist weder ein Gartenmöbelstück noch erfüllt er die Funktion eines Gartengerätes. Deshalb musste die Hausratversicherung in einem vom Amtsgericht Bad Segeberg (Urt. v. 22.12.2011 - 17 C 116/11) entschiedenen Fall nicht für den entwendeten Grill des Versicherungsnehmers aufkommen.
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