BMF äußert sich zu Rückstellungen für Vertragsbetreuung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im vergangenen Jahr eine wegweisende Entscheidung zu der strittigen Frage getroffen, ob Versicherungsvermittler Rückstellungen für künftige Betreuungsleistungen bei Versicherungsverträgen bilden dürfen. Das Finanzministerium (BMF) hat aktuell die Finanzbehörden angewiesen, diese Grundsätze zu beachten.
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