BGH-Entscheidung: Kein Widerrufsrecht bei Lehman-Zertifikaten
Mit einem juristischen Trick wollten zwei Bankkunden ihre wertlosen Lehman-Papiere zurückgeben: Weil sie die Zertifikate am Telefon geordert hatten, erklärten sie den Widerruf. Beim BGH fanden sie damit kein Gehör.
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